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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08 ER   

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https://dejure.org/2009,21634
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08 ER (https://dejure.org/2009,21634)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.02.2009 - L 1 KR 192/08 ER (https://dejure.org/2009,21634)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - L 1 KR 192/08 ER (https://dejure.org/2009,21634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf Ersatzbeschaffung für einen Elektrorollstuhl

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 SGB V; § 34 Abs. 4 SGB V; § 4 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX; § 9 Abs. 3 SGB IX; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
    Voraussetzungen für eine Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Radnabenantrieb für einen Faltrollstuhl als Gerät für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen; Prüfung sämtlicher ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung - Versorgung mit einem E-Fix-Antrieb für einen Aktivrollstuhl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Radnabenantrieb für einen Faltrollstuhl als Gerät für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen; Prüfung sämtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Krankenkasse einen Versorgungsanspruch bezüglich eines bestimmten Hilfsmittels auf Dauer anerkannt hat (BSG, Urteil vom 20. November 1996, 3 RK 5/96 = BSGE 79, 261, 263; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, B 3 KR 12/05 R, Rdn. 17; LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2008, L 1 KR 339/05).

    26 Zwar haben Versicherte bei alledem keinen Anspruch auf die optimale Hilfsmittelversorgung, es ist jedoch ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig , zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 B 3 KR 12/05 R Rdnr. 20).

    Darüber hinaus hat das BSG in seinem Urteil vom 24. Mai 2006 B 3 KR 12/05 R speziell auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) hingewiesen, wonach Versicherte im Rahmen der GKV ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit haben.

  • BSG, 27.07.2007 - B 1 KR 51/07 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Darunter sind alle sächlichen Mittel zu verstehen, die der Krankenbehandlung dienen (BT-Drucksache 11/2237, S. 174; LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 24. April 2008, L 1 KR 51/07).

    Zum Grundbedürfnis des Erschließens eines geistigen Freiraums gehört u.a. die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw. eines Schulwissens (Nachweise zur umfassenden Rechtsprechung des BSG bei: LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 24. April 2008, L 1 KR 51/07).

    Nach § 9 Abs. 3 SGB IX sollen die Leistungen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände lassen und ihre Selbstbestimmung fördern (so schon: LSG Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2008, L 1 KR 51/07 zum sog. Rollstuhl-bike).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessene Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl BSG, Urteil vom 15. November 2007 B 3 P 9/06 R -Einmalservietten).
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Krankenkasse einen Versorgungsanspruch bezüglich eines bestimmten Hilfsmittels auf Dauer anerkannt hat (BSG, Urteil vom 20. November 1996, 3 RK 5/96 = BSGE 79, 261, 263; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, B 3 KR 12/05 R, Rdn. 17; LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2008, L 1 KR 339/05).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 2/04 R

    Funktionstauglichkeit, therapeutischer Nutzen und Qualität neuartiger Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Letzteres ist beim reinen E-Rollstuhl nicht der Fall (zur Mehrfachausstattung nach Abschnitt III. Nr. 21 S. 2 der Hilfsmittel-Richtlinien vgl. nur: BSG, Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 2/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2005, L 11 KR 729/05; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung -Pflegeversicherung, Kommentar, § 33 SGB V, Rdn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - L 11 KR 729/05

    Krankenversicherung - keine Mehrfachausstattung mit Hilfsmittel für Aktivitäten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08
    Letzteres ist beim reinen E-Rollstuhl nicht der Fall (zur Mehrfachausstattung nach Abschnitt III. Nr. 21 S. 2 der Hilfsmittel-Richtlinien vgl. nur: BSG, Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 2/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2005, L 11 KR 729/05; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung -Pflegeversicherung, Kommentar, § 33 SGB V, Rdn. 32).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 44/13

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Elektroantrieb für einen Rollstuhl -

    Kernziel der Hilfsmittelversorgung ist es jedoch, den behinderten Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig oder zumindest deutlich weniger abhängig zu machen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2009, L 1 KR 192/08 ER, juris unter Hinweis auf die ständige BSG-Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 4 KR 609/11
    Gegenstand des Begehrens ist vielmehr eine sog. Ersatzbeschaffung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V, da die Klägerin den Austausch eines bereits bewilligten Hilfsmittels in Folge unwirtschaftlicher Reparaturbedürftigkeit begehrt (zur Abgrenzung zwischen Mehrfachversorgung und Ersatzbeschaffung siehe nur die Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2009, L 1 KR 192/08 ER).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat auch beim Antrag auf Ersatzbeschaffung (ebenso wie bei der Neuversorgung) grundsätzlich eine vollständige Neuprüfung der medizinischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Hilfsmittelversorgung zu erfolgen, die ausnahmsweise nur dann entbehrlich ist, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem bestimmten Hilfsmittel bei ihrem Versicherten bereits auf Dauer - durch Bescheid - anerkannt hat (siehe etwa: BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, B 3 KR 12/05 R, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, L 1 KR 192/08 B ER, siehe oben).

    Ob sie sich zu diesem Zweck einer Reparaturkosten-Pauschale bedient, betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und dem Hilfsmittel-Lieferanten, nicht aber das Verhältnis zwischen Versichertem und Krankenkasse (siehe nur: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2011, L 4 KR 5537/10; LSG Niedersachsen-Bremen, L 1 KR 192/08 B ER, siehe oben).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 4 KR 156/20
    Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschl. v. 2. Februar 2009 - L 1 KR 192/08 B ER) habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.
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